Vermieterwechsel

Der neue Eigentümer des Hauses oder der Wohnung hat keinen Anspruch gegen den Mieter auf Zahlung einer im Mietvertrag vereinbarten Kaution, wenn der Mieter die Kaution bereits an den Voreigentümer als früheren Vermieter geleistet hat.

Bei weiteren Fragen zu diesem oder anderen Themen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.