Toben, Schreien, Lachen

Kinder lassen sich nicht einfach ausschalten. Besonders Kleinkinder lachen, weinen und schreien zu den unmöglichsten Zeiten. Nachbarn müssen das hinnehmen. Außerdem dürfen Kinder in der Wohnung spielen und toben. Der Gesetzgeber sagt: Der Bewegungs- und Spieldrang sowie die dadurch resultierenden Geräusche müssen hingenommen werden. Das bedeutet allerdings nicht, dass Kinder einen Freibrief haben. Toben, Schreien und Lachen sind erlaubt, solange zumutbar für die Nachbarn. Die Eltern sind verantwortlich, dass alles in erträglichem Rahmen bleibt; insbesondere während der Ruhezeiten, mittags 13 – 15 Uhr und abends ab 22 Uhr.

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