Schönheitsreparaturen II

Ein Mieter ist berechtigt, die ihm übertragenen Schönheitsreparaturen (kostengünstig) in Eigenleistung zu erbringen und muss keine Fachfirma beauftragen. Die Renovierungsarbeiten müssen nicht in Fachhandwerkerqualität ausgeführt werden. Weist ein Farbanstrich leichte Schattierungen auf, ist dies nicht zu beanstanden (LG Berlin – 65 S 264/20, WuM 2021, 668).

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Schönheitsreparaturen I

Eine vertraglich vereinbarte Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen erstreckt sich grundsätzlich nur auf die Mieträume, nicht jedoch auf den Keller zur Mietwohnung. Eine Renovierungspflicht für einen Kellerraum käme nur in Betracht, wenn der Mietvertrag hierfür eine klare Regelung enthielte (AG Homburg – 7 C 206/20 (17), WuM 2021, 549).

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Einbauten

Sehen Vermieter/-innen davon ab, gegen ihren Willen zurückgelassene Einbauten (u. a. Badewannenaufsatz, Einbauschrank, Laminatboden) auszubauen und vermieten sie die Wohnung mitsamt den Einbauten weiter, so haben sie grundsätzlich keinen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe der fiktiven Rückbaukosten gegenüber den ehemaligen Mieter/-innen (LG Berlin – 64 S 2019/20, WuM 2021, 550).

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Schönheitsreparaturen

Eine renovierte Wohnung liegt nur vor, wenn diese allenfalls Gebrauchsspuren aufweist, die Bagatellcharakter haben. Eine individuelle Dekoration der Vormieter/-innen ist ein gewichtiges Indiz für eine unrenovierte Wohnung (LG Krefeld – 2 S 26/20, WuM 2021, 547).

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Minderung

Werden die Fenster von als Kellerräumen mitvermieteten Räumen verdeckt oder wird die Sicht aus dem Fenster eines Freisitzes geringfügig (hier: zu weniger als 20 Prozent der Fensterfläche) beeinträchtigt, so führt dies nicht zu einer Minderung der Miete (AG Tecklenburg – 13 C 171/20, WuM 2021, 611).

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Haftung

Verstirbt ein Mieter/eine Mieterin in der Wohnung, so haften deren erbende Angehörige nicht für solche Folgen, die sich erst nach Rückgabe der Wohnung im Verlauf des nachfolgenden Mietverhältnisses zeigen (hier: Ungeziefer und Verwesungsgeruch) (LG Berlin – 66 S 7/21, WuM 2021, 671).

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Betriebskosten

Ein Verstoß gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit kann sich bei Gartenpflegekosten daraus ergeben, dass die Gartenpflegearbeiten von einer vermietereigenen Firma zu überhöhten Stundensätzen ausgeführt werden (AG Achen – 103 C 131/16, WuM 2021, 617).

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Modernisierung

Die geringfüge Vergrößerung des Balkons (hier: Erhöhung der Gesamtwohnfläche der Wohnung um ein Prozent) führt nicht zu einer nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswerts und rechtfertigt daher keine Modernisierungsmieterhöhung (LG Hamburg 334 C S 5/19, WuM 2019, 383).

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Betriebskosten

Die Kosten für eine Dichtigkeitsprüfung der Gasleitungen, welche nach den einschlägigen technischen Regelungen alle zwölf Jahre vorzunehmen ist, vom Vermieter jedoch im Fünf-Jahres-Turnus vorgenommen wird, sind wegen Verstoßes gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot nicht umlagefähig (AG Münster 48 C 361/18, WuM 2019, 379).

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Belegeinsicht

Der Anspruch des Mieters auf Belegvorlage umfasst nicht nur die Abrechnungsunterlagen wie Rechnungen, sondern auch die Einsichtnahme in zahlungsbelege (LG Berlin 65 S 196/18, WuM 2019, 377).

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