Minderungsausschluss

Mangelkenntnis bei Abschluss des Mietvertrags bewirkt regelmäßig einen dauerhaften Ausschluss des Mietminderungsrechts. Anderes gilt, wenn der Vermieter die Beseitigung des mangelhaften Zustands bei Vertragsschluss zugesagt hat.

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Mieteransprüche

Der Mieter ist berechtigt, seine Rechte und Interessen bezüglich der Mietsache so zu verfolgen, wie er es für richtig hält. Er darf sich zur Wahrnehmung seiner Rechte mit anderen Mietparteien zusammenschließen. Selbst wenn die Geltendmachung von Rechten sich letztlich als unbegründet erweist, ist sie kein Kündigungsgrund, solange sie nicht rechtsmissbräuchlich erfolgt.

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Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann einem Mieter kündigen, wenn dieser unrechtmäßig oder irrtümlich die Miete gemindert hat und ein Zahlungsrückstand von mehr als ein oder zwei Monatsmieten entstanden ist.

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Hunde- und Katzenhaltung

Generelle Hunde- oder Katzenhaltungsverbote sind unwirksam, genauso wie die Vertragsklauseln, die die Tierhaltung in das freie Ermessen des Vermieters stellen. Das bedeutet aber nicht, dass jetzt Mieter immer und auf jeden Fall und ohne Rücksicht auf andere Hunde oder Katzen anschaffen dürfen. Für jeden Einzelfall muss eine Abwägung erfolgen.

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Hausrecht und Besuch

Wer kommen darf und wer gehen muss, entscheidet allein der Mieter. Er hat das Hausrecht. Ohne seine Zustimmung dürfen weder ein Nachbar, noch der Hausmeister oder der Vermieter die Wohnung betreten. Der Vermieter muss sich anmelden, zum Beispiel wenn Reparaturen oder Modernisierungen in der Wohnung notwendig sind. Besuch ist immer erlaubt. Der Mieter bestimmt, ob und wie lange. Vorsicht: Bleibt der Besuch länger als vier Wochen, könnte man auch von „Untermietung“ reden, und das geht nur mit Zustimmung des Vermieters.

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Gestank / Geruchsbelästigung

Hundekot im Treppenhaus und erhebliche Geruchsbelästigung aus der benachbarten Wohnung des Hundehalters berechtigen zu einer Mietminderung von 20 Prozent.

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Fristlose Kündigung

Ein Vermieter kann auch dann fristlos kündigen, wenn der Mieter die vereinbarte Mietkaution nicht zahlt oder mit den Kautionszahlungen (drei Raten) in Höhe von zwei Monatsmieten in Verzug ist.

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Fahrrad

Fahrräder dürfen normalerweise nicht im Hausflur oder Eingangsbereich geparkt werden. Zumindest kann das laut Mietvertrag oder Hausordnung verboten sein. Fehlt ein Abstellraum und gibt es auch keinen Fahrradkeller, kann man das Rad mit in die Wohnung nehmen oder es muss vor dem Haus abgestellt werden.

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Betriebskostenabrechnung

Werden in der Betriebskostenabrechnung die Vorauszahlungen des Mieters zu hoch oder zu niedrig oder sogar mit Null angesetzt, ist die Abrechnung falsch und fehlerhaft, aber nicht unwirksam.

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Abrechnung

Der Mieter hat zur Prüfung der Betriebskostenabrechnung einen Anspruch auf Einsichtnahme in die Verbrauchsdaten aller Nutzer, wenn er anderenfalls nicht nachvollziehen könnte, ob die Verteilung der Kosten an sich gerechtfertigt ist.

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