Graffiti

Graffiti-Schmierereien sind Mängel der Mietsache. Der Mieter hat einen Anspruch darauf, dass der Vermieter die Graffiti im Eingangsbereich des Hauses, der Haustür sowie an der Klingel beseitigen lässt und die Bereiche instand gesetzt werden. Der Vermieter muss den vertragsgemäßen Zustand der Wohnung und des Hauses aufrechterhalten, inklusive der Grundstücks- und Gebäudeteile, die zur gemeinschaftlichen Benutzung durch die Mieter und zum Zugang der Mietsache gehören.

Garage

Sind Wohnung und Garage Bestandteil eines einheitlichen Mietverhältnisses, so ist eine Teilkündigung des Mietverhältnisses über die Garage unzulässig.

Fußball spielen

Natürlich dürfen Kinder in der Wohnung spielen und sich bewegen, auch dann, wenn es etwas lauter wird. Aber Fußball gehört nach draußen, auf die Wiese, in den Garten oder in den Hof. Fußball spielen in der Wohnung ist nicht erlaubt.

Fristlose Kündigung

Bei Zahlungsverzug, Mietrückständen von mehr als einer Monatsmiete an zwei aufeinander folgenden Zahlungsterminen oder einem Rückstand von insgesamt zwei Monatsmieten kann der Vermieter fristlos kündigen. Auf ein Verschulden des Mieters kommt es nicht an.

Feuchtigkeit

Ein Mieter kann bei Bezug einer Wohnung davon ausgehen, dass er ein normales Wohnverhalten an den Tag legen kann. So besteht grundsätzlich keine Verpflichtung, vorhandene Feuchtigkeit durch übermäßiges Lüften und Heizen auszugleichen, zumal dies mit höheren Heizkosten einherging.

Feiern

Ein Grundrecht auf Feiern in der Wohnung gibt es nicht – weder einmal im Monat noch dreimal im Jahr. Natürlich kann man Freunde und Gäste einladen. Aber es ist immer Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen. Ab 22:00 Uhr gilt Nachtruhe. Dann darf streng genommen in der Nachbarschaft nichts mehr zu hören sein. Wer auf das Verständnis der Nachbarn setzen und feiern will, sollte sie zumindest informieren, sich vorab entschuldigen oder sie auch einladen.

Farbwahlklausel

Eine Farbwahlklausel benachteiligt den Mieter nur dann nicht unangemessen, wenn sie ausschließlich für den Zeitpunkt der Rückgabe der Wohnung Geltung beansprucht und dem Mieter noch einen gewissen Spielraum lässt.

Fahrrad

Fahrräder dürfen normalerweise nicht im Hausflur oder Eingangsbereich geparkt werden. Zumindest kann das laut Mietvertrag oder Hausordnung verboten sein. Fehlt ein Abstellraum und gibt es auch keinen Fahrradkeller, kann man das Rad mit in die Wohnung nehmen oder es muss vor dem Haus abgestellt werden.