Fristlose Kündigung

Ein tätlicher Angriff und massive Beleidigungen des Hausmeisters mit den Worten „Arschloch“ und „Scheiß Ausländer“ rechtfertige eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung (AG Gronau (Westf.) 2 C 121/18, WuM 2019, 435).

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Mietzahlung

Nach einer fristlosen Kündigung durch den Mieter ist es treuwidrig, wenn der Vermieter, der selbst zuvor mehrfach fristlose Kündigungen ausgesprochen und den Mieter auf Räumung und Herausgabe verklagt hat, die Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist und entsprechend Mietzahlungen vom Mieter verlangt (LG Stuttgart 4 S 233/18, WuM 2019, 433).

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Auskunftsanspruch

Tritt als Erwerber eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in den Mietvertrag ein, so hat der Mieter gegen den Verwalter der GbR einen Anspruch auf Bekanntgabe der Namen und ladungsfähigen Adressen der Gesellschafter der GbR zumindest dann, wenn eine gerichtliche Auseinandersetzung droht; datenschutzrechtliche Regelungen stehen dem nicht entgegen (LG Dortmund 1 S 9/19, WuM 2019, 384).

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Minderung

Für die Beeinträchtigung durch den Lärm einer angrenzenden Großbaustelle ist eine pauschale Mietminderung in Höhe von 30 % anzusetzen. Bestehen zum Zeitpunkt des Mietvertragsschlusses in einer Großstadtlage keine erkennbaren Baulücken in der Nachbarschaft, wird keine konkludente Beschaffenheitsvereinbarung dahingehend geschlossen, dass mit Baumaßnahmen zu rechnen ist (AG Nürnberg 28 C 6191/18, WuM 2019, 434.

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Wohngemeinschaft

Ergibt die Auslegung des Mietvertrages, dass der Vermieter einen Vertrag mit einer Wohngemeinschaft geschlossen hat, besteht in der Regel ein Anspruch der Mieter darauf, dass einzelne Mitglieder der Wohngemeinschaft aus dem Vertrag entlassen und neue aufgenommen werden (AG Greifswald 45 C 39/18, WuM 2019, 576).

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Zahlungsverzug

Ein einmaliger Zahlungsverzug während einer 40-jährigen Mietzeit rechtfertigt keine ordentliche Kündigung, wenn der Mieter den Rückstand alsbald nach Zugang der Kündigung ausgleicht und keine Anhaltspunkte für eine Wiederholung bestehen (AG Mannheim 4 C 4743/18, WuM 2019, 528).

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Mieterhöhung

Ein Mieterhöhungsverlangen wegen durchgeführter Modernisierung ist unwirksam, wenn es dem Mieter nicht ermöglicht, den Grund der Mieterhöhung plausibel nachzuvollziehen. Bei größeren Summen muss die Mieterhöhungserklärung daher eine Aufschlüsselung der Kosten der einzelnen Gewerke enthalten (LG Bremen 2S283/18, WuM 2019, 450).

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Reparaturen

Dem Mieter muss eine Überprüfung der Zuverlässigkeit der vom Vermieter mit Instandsetzungsarbeiten beauftragten Firma möglich sein. Der Vermieter ist daher verpflichtet, die mit den Reparaturarbeiten beauftragte Firma in seinem Ankündigungsschreiben an den Mieter zu benennen (LG Berlin 65 S 5/19, WuM 2019, 439).

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Sperrmüll

Wenn mehrere Mietshäuser in verschiedenen Straßen zu einer Abrechnungseinheit zusammengefasst sind, stellt es eine unzulässige Benachteiligung des Mieters dar, wenn die Kosten für die Entsorgung von Sperrmüll auch dann auf ihn umgelegt werden, wenn seine Wohnung 300 Meter vom Ablageort entfernt liegt (AG Münster 6 C 1967/18, WuM 2019, 440).

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Auszug

Die Kosten für das Entfernen einer Fototapete (in beigem Ton mit Motiv einer gemauerten Wand) sowie die Neutapezierung hat der Mieter nach Auszug zu erstatten, weil die sehr unruhige Wandgestaltung nicht dem Geschmack eines Durchschnittsmieters entspricht (AG Pinneberg – 84 C 141/17, ZMR 2018, 1013).

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