Abriss

Eine Abrisskündigung kann berechtigt sein, wenn ein großer Wohnblock weitestgehend leer steht und im Rahmen eines städtebauchlichen Konzepts abgerissen werden soll, weil eine vernünftige Bewirtschaftung des Gebäudes wegen des Leerstandes nicht möglich ist.

Bei weiteren Fragen zu diesem oder weiteren Themen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung!